Skylaternen

29.06.2009 · Neu · Redaktion
Aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Brandgefahren, können wir als Beauftragte für Luftaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe Ihnen mitteilen, dass in Abstimmung mit der Feuerwehr keine Erlaubnis erteilet werden kann.
 
Nach einem Untersuchungsbericht der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg geht von den Skylaternen eine vom Benutzer nicht zu beeinflussende Brandgefahr aus. Erst kürzlich brannte in Nordrhein-Westfalen durch eine Skylaterne ein Wintergarten und in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus ab. Die Gefahr von Waldbränden dürfte ohnehin jedem Benutzer in der warmen Jahreszeit gegenwärtig sein. Kommt es zu einem Brand, liegt eine Straftat vor, nämlich eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung. Wenn Menschen zu Schaden kommen, geht es natürlich auch um fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Strafrechtlich verantwortlich sind alle, die an dem Einsatz der Skylaterne mitgewirkt haben, also auch Sie selbst. Gleiches gilt für die Frage des Schadensersatzes bei Brandschäden. Deshalb kann man nur raten:
Finger weg von Skylaternen! Wir bitten um Ihr Verständnis.

Im Übrigen stellt allein das Aufsteigenlassen solcher Laternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.